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Kundenmagazin 2025/07

Aktuelles rund um Ihre Absicherung & Vorsorge

Juli 2025


Mit dem Chef die Rente aufpolieren

Frau mit langen Haaren, die ins Bild lächelt; im Hintergrund sind steile, felsige Klippen und Natur zu sehen.

Ob Azubi, Teilzeitkraft oder Angestellte im Großkonzern – jeder, der arbeitet, hat Anspruch auf betriebliche Altersversorgung (bAV). Doch viele lassen diese Chance ungenutzt, obwohl sie nicht nur für mehr Sicherheit im Alter sorgt, sondern auch steuerliche Vorteile bietet. Wer sich rechtzeitig informiert, kann mit Unterstützung des Arbeitgebers eine attraktive Zusatzrente aufbauen – mit wenig Aufwand, aber spürbarem Effekt für später.

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Recht auf Entgeltumwandlung

Seit 2002 gilt in Deutschland: Wer eine betriebliche Altersversorgung über seinen Arbeitgeber wünscht, hat ein gesetzliches Recht darauf. Das bedeutet: Ein Teil des Bruttogehalts – beispielsweise 100 Euro monatlich – wird direkt in eine Vorsorge umgewandelt. Das reduziert die Steuer- und Sozialabgabenlast, sodass der tatsächliche Abzug im Nettolohn deutlich geringer ausfällt. Die volle Summe fließt dennoch in den persönlichen Vorsorgetopf.

Pflichtzuschuss vom Arbeitgeber

Noch attraktiver wurde die bAV durch eine weitere gesetzliche Regelung: Arbeitgeber müssen Entgeltumwandlungen bezuschussen – mit mindestens 15 % des umgewandelten Betrags. Viele Unternehmen zahlen sogar mehr oder übernehmen die komplette Finanzierung, um ihre Mitarbeitenden langfristig zu binden.

Vereinfachtes Rechenbeispiel für eine bAV per Entgeltumwandlung

  Ohne bAV Mit Entgeltumwandlung
Monatsbruttolohn 2.500 € 2.500 €
bAV-Beitrag 0 € 100 €
Zu versteuerndes Einkommen 2.500 € 2.400 €
-Steuern und Sozialabgaben 839 € 792 €
Nettolohn 1.661 € 1.608 €
Unterschied mit/ohne bAV 53 €

Zuzüglich des Arbeitgeber-Zuschusses von 15 Prozent, werden im Beispiel insgesamt 115 Euro in den Vorsorgevertrag eingezahlt, während sich der Nettolohn um nur 53 Euro reduziert.

Förderungen für Geringverdiener

Für Beschäftigte mit geringem Einkommen gibt es zusätzliche staatliche Anreize: Der sogenannte Förderbetrag für Geringverdiener unterstützt insbesondere kleine Einkommen mit einer direkten Förderung über den Arbeitgeber – ein Plus für Arbeitnehmer und Unternehmen.

Was spricht für die bAV?

  • Gesetzlicher Anspruch auf Entgeltumwandlung für alle Arbeitnehmer
  • Pflichtzuschuss vom Arbeitgeber: mindestens 15 %
  • Steuer- und sozialabgabenfreie Beiträge in der Ansparphase
  • Lebenslange Rentenzahlung oder Kapitalauszahlung
  • Zusatzvorsorge erhöht Lebensstandard im Alter
  • Auch möglich für Teilzeitkräfte, Azubis und Minijobber

Optionen mit dem Chef prüfen

Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass ihr Arbeitgeber bereits eine bAV-Lösung anbietet – oder sogar mehrere Varianten zur Auswahl stehen. Ein kurzer Blick in die Gehaltsabrechnung oder ein Gespräch mit dem Chef oder der Personalabteilung kann hier Klarheit schaffen. Wer seine Möglichkeiten kennt, kann gezielt vorsorgen – und spart dabei sogar doppelt: in der Ansparphase durch Steuerersparnis, im Ruhestand durch finanzielle Sicherheit.


Altersvorsorge mit dem Arbeitgeber

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Besser versorgt bei jedem Arztbesuch

Ein Arzt trägt hellblaue medizinische Einweghandschuhe und hält eine Spritze mit einer Nadel, die er mit einer Flüssigkeit aus einer Flasche füllt. Ein Stethoskop hängt um seinen Hals.

Es ist ein gutes Gefühl, wenn die Gesundheitskarte beim Arzt reicht. Doch steigende Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen führen weiterhin dazu, dass viele Behandlungen, Untersuchungen und Heilmittel aus dem Leistungskatalog gestrichen werden (müssen). Zuzahlungen, eingeschränkte Leistungen bis hin zu fehlender Kostenübernahme: Die GKV stößt an ihre Grenzen – besonders im ambulanten Bereich. Wer bei seiner Gesundheit keine Kompromisse machen oder sich mit dem, was die GKV noch bietet zufriedengeben will, kann selbst vorsorgen.

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Zusatzversicherungen – mehr als nur Brille und Heilpraktiker

Viele kennen ambulante Zusatzversicherungen vor allem aus den Bereichen Sehhilfen und Naturheilverfahren. Doch ihr Leistungsspektrum ist deutlich breiter. Moderne Tarife unterstützen bei:

  • Brillen & Kontaktlinsen: Zuschüsse für Gläser, Gestelle, Kontaktlinsen oder Laser-OPs
  • Vorsorgeuntersuchungen: Hautkrebsscreening, Augen- & Hörtests, Blutanalysen – auch ohne Alters- oder Risikogrenzen
  • Naturheilverfahren: Erstattung für Heilpraktiker-Leistungen, Osteopathie oder Homöopathie
  • Arznei- und Heilmittel: Zuschüsse für Medikamente, Massagen, Physiotherapie, Logopädie etc.
  • Reiseschutz: Erstattung von Impfungen (z. B. FSME, Grippe, Reiseimpfungen)
  • Psychotherapie & alternative Behandlungsmethoden: je nach Tarif flexibel kombinierbar

Was für ambulante Zusatzversicherungen spricht

Die gesetzlichen Leistungen wurden in den vergangenen Jahren mehrfach gekürzt – während die Gesundheitskosten weiter steigen. Immer häufiger müssen gesetzlich Versicherte Leistungen aus eigener Tasche zahlen – die Entwicklung wird sich verstärken. Besonders bei ganzheitlicher Medizin, individuellen Vorsorgewünschen oder hochwertigen Sehhilfen wird Gesundheit auch zur finanziellen Belastung. Eine ambulante Zusatzversicherung schafft hier Spielraum – mit verlässlichen Zuschüssen, freien Arztwahlen und mehr Entscheidungsfreiheit bei der Behandlung.

So funktioniert’s in der Praxis

Wer einen ambulanten Zusatztarif abschließt, kann Rechnungen für erstattungsfähige Leistungen direkt bei seinem Versicherer einreichen. Die Kostenerstattung erfolgt nach tariflichem Umfang – entweder pauschal, prozentual oder als Höchstbetrag pro Jahr. Viele Tarife lassen sich flexibel kombinieren, z. B. mit Zahnzusatz- oder Krankenhausbausteinen. So entsteht eine individuelle Gesundheitsvorsorge, passend zum Lebensstil und Budget.

Leistungsbereich GKV Ambulante Zusatzversicherung
Brillen & Sehhilfen Nur bei starker Sehschwäche Zuschüsse für Gläser, Gestell, Laserbehandlung
Vorsorgeuntersuchungen Teilweise altersabhängig Umfangreich, auch unter 35
Heilpratikerleistungen Meist nicht erstattungsfähig Bis zu 100 % möglich
Arznei- & Heilmittel Zuzahlungen üblich Höhere Erstattungsquoten
Impfungen Eingeschränkte Auswahl Reiseimpfungen & private Impfungen inklusive
Freie Arztwahl Eingeschränkt Private oder spezialisierte Praxen möglich

Private Zusatzversicherungen im ambulanten Bereich bieten Flexibilität, Selbstbestimmung und finanzielle Entlastung. Wer regelmäßig zum Augenarzt, Heilpraktiker oder zu Vorsorgeuntersuchungen geht, entlastet mit privatem Schutz auf lange Sicht sein Haushaltsbudget und kann Leistungslücken der GKV sinnvoll schließen.


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Schutz für sorgenfreies Campen

Silberner Campervan mit hochgeklapptem Dach steht an einem Seeufer mit bewölktem Himmel und Hügeln im Hintergrund.

Sobald die Temperaturen steigen, heißt es für viele: ab ins Wohnmobil und los. Ob spontane Auszeit, lange Sommerferien oder Roadtrip durch Europa – Reisen mit dem Camper boomen. Laut ADAC besitzen mittlerweile rund 1,6 Millionen Deutsche ein eigenes Wohnmobil oder einen Wohnwagen. Doch bei aller Unabhängigkeit darf der Versicherungsschutz nicht auf der Strecke bleiben. Denn Wohnmobile sind deutlich komplexer als klassische Pkw – und ihre Nutzung bringt ganz eigene Risiken mit sich.

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Welche Versicherung braucht ein Wohnmobil?

Grundsätzlich gelten für Wohnmobile ähnliche Regeln wie für andere Fahrzeuge: Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus sollten Camper aber auch über eine Teil- oder Vollkaskoversicherung nachdenken – je nach Alter und Wert des Fahrzeugs. Gerade beim Rangieren oder auf engen Stellplätzen kann es schnell zu Lack- und Blechschäden kommen. Die Vollkasko übernimmt dann die Reparaturkosten, auch wenn man selbst verantwortlich ist.

Inventar & Innenleben: Das unterschätzte Risiko

Viele Camper führen hochwertige Technik, Fahrräder oder Campingmöbel mit. Was viele nicht wissen: Die Kaskoversicherung schützt nur fest verbaute Teile. Für alles andere braucht es eine Inhaltsversicherung. Diese kann als Ergänzung abgeschlossen werden und sichert auch mitgeführte Gegenstände ab – etwa bei Diebstahl, Feuer oder Unfällen.

Reiseschutzbrief für mehr Services

Ein Wohnmobil ist mehr als ein Fortbewegungsmittel – es ist rollendes Zuhause und Reisebegleiter zugleich. Umso wichtiger ist es, neben dem klassischen Versicherungsschutz auch an Services zu denken, die im Ernstfall weiterhelfen. Ein Reiseschutzbrief bietet hier sinnvolle Ergänzungen: Er springt ein, wenn das Fahrzeug streikt, organisiert Pannenhilfe oder Abschleppdienste und übernimmt gegebenenfalls die Kosten für eine Hotelübernachtung bei längerer Reparatur. Auch der Rücktransport bei Krankheit oder Unfall gehört häufig zum Leistungspaket – besonders wichtig bei Touren ins Ausland.

Einbruchsprävention

Damit es gar nicht erst so weit kommt, lohnt es sich, auch über die technische Absicherung des Fahrzeugs nachzudenken. Moderne Alarmanlagen oder GPS-Tracker können Einbrüche erschweren oder das Wiederauffinden nach einem Diebstahl ermöglichen. Besonders empfehlenswert ist der Einsatz von Zusatzschlössern an Fahrerhaus, Türen und Fenstern. Zudem sollte man möglichst nur auf bewachten oder offiziellen Stellplätzen übernachten und das Fahrzeug auch bei kurzen Zwischenstopps immer abschließen. All diese Maßnahmen sorgen dafür, dass Camper unbeschwert reisen – mit einem Gefühl von Sicherheit, das genauso mobil ist wie sie selbst.

Absicherung in der Übersicht

Schutzbaustein Leistung
Kfz-Haftpflicht Pflichtversicherung bei Schäden an Dritten
Teilkasko Schutz bei Diebstahl, Glasbruch, Sturm, Hagel, Wildunfällen
Vollkasko Zusätzlich bei selbstverschuldeten Schäden, Vandalismus
Inhaltsversicherung Schutz für nicht fest verbaute Gegenstände im Camper
Reiseschutzbrief Pannenhilfe, Übernachtungskosten, Rücktransport


Ein Wohnmobil ist nicht nur ein Fahrzeug, sondern ein Stück Lebensgefühl. Damit dieses nicht durch Schäden oder Diebstahl getrübt wird, sollte die Absicherung ebenso individuell und umfassend sein wie das Fahrzeug selbst. Eine professionelle Beratung ermittelt das individuelle Risiko und findet Lösungen, damit der nächste Roadtrip entspannt und sicher wird.


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Ferienjob, Praktikum oder Minijob – was Schüler wissen sollten

Ein junger Mann mit Locken und Brille steht an einer grauen Wand und hält einen großen Stapel Dokumente und Ordner in den Armen.

Ob im Supermarkt, im Eiscafé oder beim Ferienlager – viele Schüler nutzen die unterrichtsfreie Zeit, um erste Berufserfahrungen zu sammeln oder das Taschengeld aufzubessern. Dabei stellen sich oft Fragen zu Steuern und Versicherungsschutz. Wer ein paar Regeln kennt und beachtet, kann unbeschwert die Haushaltskasse aufbessern:

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Ferienjob, Praktikum oder Minijob – wo liegt der Unterschied?

Ferienjob
Ein Ferienjob ist eine sogenannte kurzfristige Beschäftigung. Diese darf nicht länger als drei Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr dauern. Das Einkommen ist meist steuerfrei, sofern keine weiteren Einkünfte vorliegen. Es fallen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung an.

Praktikum
Bei einem Schülerpraktikum im Rahmen der Schulzeit (z. B. als Pflichtpraktikum) besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz über die Schule. Anders bei freiwilligen Praktika in den Ferien: Hier hängt der Versicherungsschutz vom Betrieb und dem Status des Praktikums ab. Es empfiehlt sich, vorab zu klären, wie der Schutz geregelt ist.

Minijob
Bei einem Minijob (450- bzw. 538-Euro-Job) besteht zwar eine Rentenversicherungspflicht, von der sich Schüler aber befreien lassen können. In der Regel sind auch hier keine Beiträge zur Krankenversicherung fällig, solange die Schule weiterhin besucht wird.

Wer versichert was – und wann?

Unfallversicherung
Während des Schulpraktikums oder bei Tätigkeiten im Rahmen eines Ferienjobs greift in der Regel die gesetzliche Unfallversicherung – aber nur bei Unfällen während der Arbeitszeit oder auf dem direkten Weg zur Arbeit. Private Wege oder Freizeitunfälle sind davon nicht erfasst. Deshalb kann eine private Unfallversicherung sinnvoll sein, um Lücken der gesetzlichen Absicherung zu schließen.

Haftpflichtversicherung
Ein Missgeschick ist schnell passiert – und wenn beim Ferienjob oder Praktikum versehentlich etwas beschädigt oder jemand verletzt wird, kann das teuer werden. Hier sind Schüler meist über die private Haftpflicht der Eltern mitversichert. Denoch lohnt sich ein Blick in die Bedingungen, damit Leistungsumfänge ausreichen und auf dem neuesten Stand sind.

Krankenversicherung
Schüler bleiben über die Familienversicherung krankenversichert, solange sie unter 25 sind und keine hauptberufliche Beschäftigung aufnehmen. Bei freiwilligen Praktika oder Jobs mit intensiver Arbeitszeit (mehr als 20 Stunden/Woche) endet meist die kostenlose Familienversicherung. Es sollte im Vorfeld auf jeden Fall geklärt werden, ob eine Pflicht zur eigenen Versicherung besteht oder Ausnahmen für vorübergehende Tätigkeiten (in den Ferien) möglich sind.

Checkliste für Schüler und Eltern

  • Status klären: Ferienjob, Praktikum oder Minijob – je nach Art gelten unterschiedliche Regeln.
  • Versicherungsnachweis einholen: Arbeitgeber oder Schule sollten belegen können, wie Schüler versichert sind.
  • Haftpflicht prüfen: Deckt die bestehende Police Schäden während des Ferienjobs ab?
  • Unfallschutz ergänzen: Freizeitunfälle sind über die gesetzliche Absicherung nicht abgedeckt.
  • Gesetzliche Grenzen beachten: Max. 70 Arbeitstage oder drei Monate pro Jahr bei kurzfristiger Beschäftigung.

Ein Ferienjob bringt wertvolle Erfahrungen – und nicht zuletzt das erste eigene Geld. Wer frühzeitig an den passenden Schutz denkt, ist auch für unerwartete Zwischenfälle gewappnet. Und wer später ins Berufsleben startet, kennt schon die wichtigsten Spielregeln rund um Versicherungen und Finanzen.


Nach der Schule ist vor dem Ferienjob

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